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Wolfgang Langmack

wolfgang langmack

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Vita

  • Jahrgang 1949
  • 1968 Abitur in Bremerhaven
  • 1969-1977 Studium und Referendariat in Göttingen
  • 1977 Gründung der Kanzlei
  • 1991 Bestellung zum Notar
  • 2005 Fachanwalt Erbrecht
  • seit 2005 Mitglied im Fachausschuss Erbrecht der Niedersächsischen Rechtsanwaltskammern
  • seit 2017 Vorsitzender des Fachausschusses Erbrecht der Niedersächsischen Rechtsanwaltskammern
  • seit 2014 im jährlichen FOCUS-Ranking einer der TOP-Anwälte für Erbrecht in Deutschland

Tätigkeitsfelder

Herr Langmack betreut Sie gerne und kompetent in allen Fragen des Erbrechts, des Grundstücks- und Immobilienrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts.

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