Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Erbrecht
Vita
- Jahrgang 1949
- 1968 Abitur in Bremerhaven
- 1969-1977 Studium und Referendariat in Göttingen
- 1977 Gründung der Kanzlei
- 1991 Bestellung zum Notar
- 2005 Fachanwalt Erbrecht
- seit 2005 Mitglied im Fachausschuss Erbrecht der Niedersächsischen Rechtsanwaltskammern
- seit 2017 Vorsitzender des Fachausschusses Erbrecht der Niedersächsischen Rechtsanwaltskammern
- seit 2014 im jährlichen FOCUS-Ranking einer der TOP-Anwälte für Erbrecht in Deutschland
Tätigkeitsfelder
Herr Langmack betreut Sie gerne und kompetent in allen Fragen des Erbrechts, des Grundstücks- und Immobilienrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts.