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Notar

Der Beruf des Notars gehört zu den klassischen Kammerberufen. Er zählt deshalb, obwohl er ein öffentliches Amt ausübt, auch zu den freien Berufen. Der Notar ist anders als ein Rechtsanwalt kein Interessenvertreter einer Partei. Sein Amt verlangt vielmehr eine strikte Neutralität und Unabhängigkeit für sämtliche seiner Mandanten.

Er ist aber – wie auch der Rechtsanwalt – zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nach § 18 BNotO bezieht sich diese Pflicht auf alles, was ihm bei Ausübung seines Amtes bekannt geworden ist.

Sinn und Zweck einer notariellen Beurkundung ist auch die Aufklärungs- und Warnfunktion. Die Beteiligten werden nämlich bei derartig wichtigen Rechtsgeschäften rechtlich beraten, wodurch gerade unerfahrene und in geschäftlichen Angelegenheiten wenig bewanderte oder unkundige Personen vor unüberlegten oder übereilten Vertragsabschlüssen geschützt werden sollen.

Die Kerntätigkeiten eines Notars beziehen sich auf folgende Rechtsgebiete:

Grundstücksrecht
Familienrecht
Vorsorgevollmachten
Erbrecht
Gesellschaftsrecht